Jahresabrechnung in der Hausverwaltung – Transparent, verständlich, pünktlich

Die Jahresabrechnung ist das wichtigste Dokument für jeden Wohnungseigentümer. Wir erstellen Ihre Abrechnung transparent, nachvollziehbar und fristgerecht – damit Sie genau wissen, wie Ihr Hausgeld verwendet wurde.

Die Jahresabrechnung ist eines der wichtigsten Dokumente in der Hausverwaltung. Sie gibt Auskunft über die finanzielle Lage der Eigentümergemeinschaft, schlüsselt alle Einnahmen und Ausgaben detailliert auf und ermittelt für jeden Eigentümer das individuelle Guthaben oder die Nachforderung. Die Verwalterexperten erstellen Ihre Jahresabrechnung präzise, verständlich und rechtssicher. Wir legen größten Wert auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit, sodass Sie und alle Eigentümer die finanzielle Situation der Gemeinschaft vollständig verstehen.

Eine professionelle Jahresabrechnung erfordert sorgfältige Vorbereitung, fundiertes Fachwissen und den Einsatz spezialisierter Software. Wir prüfen alle Einnahmen und Ausgaben des abgelaufenen Wirtschaftsjahres, ordnen sie den korrekten Kostenarten zu und rechnen sie nach dem vereinbarten Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Eigentümer um. Das Ergebnis ist eine rechtssichere Abrechnung, die allen gesetzlichen Anforderungen entspricht und Eigentümern sowie Behörden als solide Grundlage dient.

LeistungBeschreibungIhr Vorteil
Professionelle BeratungIndividuelle Beratung zu allen VerwaltungsfragenKompetente Unterstützung bei Entscheidungen
Digitales Portal24/7 Zugriff auf alle Dokumente über etg24Maximale Transparenz und Flexibilität
Persönlicher ServiceFeste Ansprechpartner für Ihre AnliegenVertrauen durch persönlichen Kontakt
 

Die Jahresabrechnung – Herzstück der WEG-Verwaltung

Die Jahresabrechnung ist die wichtigste Pflicht eines WEG-Verwalters. Sie zeigt allen Eigentümern, wie das Hausgeld im abgelaufenen Wirtschaftsjahr verwendet wurde und ob Nach- oder Rückzahlungen anfallen.

Eine gute Jahresabrechnung zeichnet sich aus durch:

  • Übersichtlichkeit – Klar strukturiert und leicht verständlich
  • Vollständigkeit – Alle Einnahmen und Ausgaben erfasst
  • Nachvollziehbarkeit – Mit allen erforderlichen Belegen
  • Pünktlichkeit – Innerhalb der gesetzlichen Frist erstellt
  • Rechtssicherheit – Nach aktuellen gesetzlichen Vorgaben

Bestandteile einer vollständigen Jahresabrechnung

1. Gesamtabrechnung der WEG

Die Gesamtabrechnung zeigt alle Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft:

  • Einnahmen: Hausgeld, Sonderumlagen, Zinsen, sonstige Einnahmen
  • Ausgaben: Betriebskosten, Instandhaltung, Verwaltungskosten, Versicherungen
  • Saldo: Über-/Unterdeckung

2. Einzelabrechnungen für jeden Eigentümer

Jeder Eigentümer erhält seine persönliche Abrechnung:

  • Anteil an den Gesamtkosten nach Miteigentumsanteil
  • Gezahlte Vorschüsse (Hausgeld)
  • Nachzahlung oder Guthaben
  • Neue Hausgeldhöhe (falls angepasst)

3. Soll-Ist-Vergleich mit dem Wirtschaftsplan

Gegenüberstellung der geplanten und tatsächlichen Kosten:

  • Wirtschaftsplan (Soll)
  • Tatsächliche Kosten (Ist)
  • Abweichungen mit Erläuterungen

4. Vermögensübersicht

Darstellung des Vermögens der WEG:

  • Bankguthaben
  • Forderungen (ausstehende Hausgelder)
  • Verbindlichkeiten
  • Stand der Instandhaltungsrücklage

5. Entwicklung der Instandhaltungsrücklage

Detaillierte Aufstellung der Rücklage:

  • Anfangsbestand
  • Zuführungen im Abrechnungsjahr
  • Entnahmen für Instandhaltungsmaßnahmen
  • Zinsen
  • Endbestand

6. Beleganlagen

Alle Nachweise zu den Einnahmen und Ausgaben:

  • Rechnungen aller Dienstleister
  • Kontoauszüge
  • Verträge
  • Sonstige Belege

Welche Kosten werden in der Jahresabrechnung erfasst?

Laufende Betriebskosten

  • Heizung und Warmwasser
  • Kaltwasser und Abwasser
  • Müllbeseitigung
  • Straßenreinigung und Winterdienst
  • Beleuchtung (Gemeinschaftsflächen)
  • Aufzugswartung
  • Gartenpflege
  • Hausreinigung
  • Hausmeisterservice
  • Schornsteinfeger

Verwaltungskosten

  • Verwalterhonorar
  • Kontoführungsgebühren
  • Porto und Telefon
  • Sonstige Verwaltungsausgaben

Versicherungen

  • Gebäudeversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Weitere Versicherungen

Öffentliche Lasten

  • Grundsteuer

Instandhaltung und Instandsetzung

  • Reparaturen am Gemeinschaftseigentum
  • Wartungen (Heizung, Aufzug, etc.)
  • Sanierungsmaßnahmen
  • Modernisierungen

Fristen und rechtliche Vorgaben

Erstellungsfrist

Der Verwalter muss die Jahresabrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres erstellen und den Eigentümern vorlegen. Bei einem Wirtschaftsjahr vom 1.1. bis 31.12. muss die Abrechnung also spätestens bis 30.6. des Folgejahres vorliegen.

Prüfungsfrist für Eigentümer

Eigentümer haben sechs Monate Zeit, die Abrechnung zu prüfen und bei Fehlern zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abrechnung als genehmigt.

Verjährung

Ansprüche aus der Jahresabrechnung (Nachzahlungen oder Rückzahlungen) verjähren nach drei Jahren.

So erstellen wir Ihre Jahresabrechnung

1. Laufende Buchhaltung

Die Basis für eine gute Jahresabrechnung ist eine sorgfältige laufende Buchhaltung während des gesamten Jahres:

  • Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben
  • Korrekte Kontierung
  • Prüfung aller Rechnungen
  • Archivierung aller Belege

2. Vorbereitung der Abrechnung

Nach Jahresende bereiten wir die Abrechnung vor:

  • Kontenabstimmung
  • Prüfung auf Vollständigkeit
  • Klärung offener Fragen
  • Zusammenstellung aller Belege

3. Erstellung

Die eigentliche Erstellung erfolgt mit professioneller Software:

  • Gesamtabrechnung erstellen
  • Einzelabrechnungen für alle Eigentümer
  • Soll-Ist-Vergleich
  • Vermögensübersicht
  • Rücklagenentwicklung

4. Qualitätskontrolle

Vor Versand prüfen wir die Abrechnung nochmals:

  • Vollständigkeit
  • Rechnerische Richtigkeit
  • Verständlichkeit
  • Alle Belege vorhanden

5. Versand

Die fertige Abrechnung erhalten Sie:

  • Digital über das etg24-Portal
  • Auf Wunsch auch in Papierform
  • Mit allen erforderlichen Anlagen
  • Rechtzeitig vor der Eigentümerversammlung

Unsere Abrechnungen – Ihre Vorteile

📊 Übersichtlich strukturiert

Unsere Abrechnungen sind nach einem klaren Schema aufgebaut und auch für Laien verständlich. Sie sehen auf einen Blick die wichtigsten Informationen.

⏰ Immer pünktlich

Wir halten die gesetzlichen Fristen ein. Ihre Abrechnung erhalten Sie rechtzeitig, sodass genügend Zeit zur Prüfung bleibt.

✅ Vollständig und korrekt

Alle Einnahmen und Ausgaben sind erfasst, alle Belege liegen vor. Durch unsere Qualitätskontrolle minimieren wir Fehler.

💻 Digital verfügbar

Über das etg24-Portal haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Abrechnung – auch Jahre später noch.

🔍 Transparent nachvollziehbar

Zu jedem Posten können Sie die Originalbelege einsehen. Volle Transparenz über die Verwendung Ihres Hausgeldes.

📞 Persönliche Erläuterung

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Abrechnung haben, erläutern wir Ihnen gerne jeden Punkt ausführlich.

Prüfung der Jahresabrechnung

Als Eigentümer sollten Sie Ihre Jahresabrechnung sorgfältig prüfen. Worauf Sie achten sollten:

Formale Prüfung

  • Ist die Abrechnung vollständig?
  • Sind alle erforderlichen Anlagen beigefügt?
  • Ist Ihre Einzelabrechnung enthalten?
  • Stimmen die persönlichen Daten?

Inhaltliche Prüfung

  • Sind alle Kosten nachvollziehbar?
  • Sind die Kosten angemessen?
  • Stimmt die Verteilung nach Miteigentumsanteilen?
  • Wurden alle Ihre Zahlungen berücksichtigt?

Rechnerische Prüfung

  • Stimmen die Summen?
  • Ist Ihr Anteil korrekt berechnet?
  • Ist die Nach-/Rückzahlung richtig?

Bei Fragen oder Unklarheiten sprechen Sie uns gerne an – wir helfen Ihnen bei der Prüfung Ihrer Abrechnung.

Häufig gestellte Fragen zur Jahresabrechnung

Bis wann muss die Jahresabrechnung vorliegen?

Der Verwalter muss die Jahresabrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres erstellen. Bei einem Wirtschaftsjahr vom 1.1.-31.12. also bis spätestens 30.6. des Folgejahres.

Muss ich eine Nachzahlung sofort bezahlen?

Ja, Nachzahlungen aus der Jahresabrechnung sind grundsätzlich sofort fällig, sofern nicht eine andere Zahlungsfrist angegeben ist.

Wann bekomme ich ein Guthaben ausgezahlt?

Guthaben werden in der Regel mit den nächsten Hausgeldzahlungen verrechnet. Auf Wunsch kann eine direkte Auszahlung erfolgen.

Kann ich gegen die Abrechnung Widerspruch einlegen?

Ja, Sie haben sechs Monate Zeit, Fehler zu beanstanden. Der Widerspruch muss begründet sein und schriftlich erfolgen.

Was passiert, wenn die Abrechnung Fehler enthält?

Bei berechtigten Einwänden wird die Abrechnung korrigiert. Wesentliche Fehler führen zu einer Neuabrechnung.

Kann ich Belege einsehen?

Ja, jeder Eigentümer hat das Recht, alle Belege einzusehen. Über unser etg24-Portal können Sie digital auf alle Belege zugreifen.

Was ist, wenn andere Eigentümer ihr Hausgeld nicht zahlen?

Ausstände anderer Eigentümer werden in der Vermögensübersicht als Forderungen ausgewiesen. Die Gemeinschaft trägt das Ausfallrisiko gemeinsam.

Transparente Abrechnungen von Die Verwalterexperten

Sie wünschen sich eine Hausverwaltung, die pünktliche, verständliche und transparente Jahresabrechnungen erstellt? Kontaktieren Sie uns – wir zeigen Ihnen, wie professionelle Abrechnungen aussehen.

Unsere Adresse

Die Verwalterexperten

Porschestraße 6, 70736 Fellbach

Telefon

0711 99528150

E-Mail

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